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Logopädie Pirna
Logopädie Pirna
Logopädie Pirna

Was bedeutet eigentlich Logopädie? 

Logopädie (vom altgriechischen λόγος lógos = Wort und παιδεύειν paideuein = erziehen; wörtlich also Sprecherziehung

beschäftigt sich mit der Prävention, Diagnostik und Therapie von Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen bei Menschen aller Altersgruppen.

Dies beinhaltet sowohl die Beratung und Aufklärung der Betroffenen, als auch ihrer Angehörigen. So wird beiden Seiten ein besserer Umgang mit dem entsprechenden Störungsbild ermöglicht. 

Woher bekomme ich ein Rezept (Heilmittelverordnung) für die logopädische Behandlung? 

Die logopädische Therapie wird bei entsprechender Indikation als Heilmittelverordnung von folgenden Ärzten ausgestellt:

 

  • Hausärzten/ Allgemeinmedizinern
  • Kinderärzten
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzten
  • Zahnärzten
  • Kieferorthopäden/ Kieferchirurgen
  • Neurologen
  • Psychologen
  • Phoniatern
  • Pädaudiologen

Wer bezahlt die logopädische Behandlung? 

Die Kosten für die Therapie übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Patient allerdings zuzahlungspflichtig. Das bedeutet er zahlt eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,-€ und 10% der gesamten Behandlungskosten für dieses Rezept. Kann der Patient allerdings eine gültige Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorlegen, muss er diese Kosten nicht tragen.

 

Bei Privatpatienten übernimmt die private Krankenkasse unter Umständen nicht immer die vollen Behandlungskosten. Sie erhalten zu Beginn einen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Behandlungskosten, welche Sie Ihrer Krankenkasse zur Bestätigung der Kostenübernahme einreichen können.

 

Die logopädische Behandlung ist daher für alle Kassen- und Privatpatienten möglich. 

Wie lange ist das logopädische Rezept (Heilmittelverordnung) gültig? 

Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum (wird auf dem Rezept vermerkt) begonnen werden. Es sei denn der verordnende Arzt vermerkt auf der Verordnung einen dringlichen Behandlungsbedarf. In diesem Fall muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

Was muss auf dem Rezept (Heilmittelverordnung) alles eingetragen werden? 

Neben den Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Kassen- und Versicherungsnummern, müssen diese wichtigen Angaben vermerkt sein: 

 

  • Ausstellungsdatum 
  • x Kreuz bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • x Kreuz ob gebührenpflichtig/ gebührenfrei (Zuzahlung) 
  • Diagnosegruppe
  • ICD - 10 - Code
  • Diagnose und Leitsymptomatik 
  • Heilmittel (ob Stimmtherapie/ Sprechtherapie/ Sprachtherapie/ Schlucktherapie [mehrere möglich])
  • Therapiedauer pro Sitzung (30/ 45/ 60 Min)
  • Behandlungseinheiten
  • Therapiefrequenz pro Woche  
  • x Kreuz Hausbesuch  ja/ nein 
  • Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes 

 

Es ist wichtig, dass ein Rezept korrekt ausgefüllt ist, da es sonst von der Krankenkasse zur Abrechnung nicht akzeptiert wird. 

Was muss ich zur ersten Sitzung mitbringen? 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihr gültiges Rezept (Heilmittelverordnung) und ggf. ihre Zuzahlungsbefreiung mit.

 

Wenn Ihnen Arzt-, Rehabilitations- oder Therapeutenberichte vorliegen, können Sie diese auch gern mitbringen. 

Sollten Sie ein Rezept (Heilmittelverordnung) für Ihr minderjähriges Kind erhalten, bringen Sie, wenn möglich, Ihre Notizen zur sprachlichen und motorischen Entwicklung mit. 

 

Diese Informationen sind für die Anamneseerhebung von Bedeutung. 

Wo findet die Therapie statt? Sind Hausbesuche möglich? 

Die Therapie findet in der Regel in der Praxis statt. Wenn eine medizinische Indikation besteht und der verordnende Arzt auf dem Rezept „Hausbesuch ja“ ankreuzt, ist eine Behandlung im Hausbesuch möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in einer Kita bzw. Schule möglich. Rufen Sie mich gerne an, wenn Sie nähere Informationen zu diesem Thema wünschen. 

Ich berate Sie gern!

Wie vereinbare ich einen Termin und wann kann die Behandlung beginnen? 

Momentan gibt es noch freie Termine und die Therapie kann innerhalb von einer Woche beginnen.

 

Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich bitte per Telefon (03501 4629340), Kontaktformular oder E-Mail.

 

Ich freue mich auf Ihre Anmeldung!